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DEFINITION

(Dienstabzeichen)

des Bereitschaftsleiters

Die Bereitschaften werden von einer Bereitschaftsleitung (BL) geleitet. Nach den Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes sollen
in ihr beide Geschlechter gleichberechtigt vertreten sein.

Näheres finden Sie in der » Ordnung der Bereitschaften [547 KB]

Die Aufgaben der Bereitschaftsleitung entnehmen Sie bitte dem » Aufgabenkatalog [195 KB] .

Die Bereitschaftsleitung der Bereitschaft Dillenburg besteht aus 4 Personen:

Bereitschaftsleiter: H.-J. Schnautz
Bereitschaftsleiterin: V.Schautz
Stv. Bereitschaftsleiter: M.Benner
Stv. Bereitschaftsleiterin:

Kassenwart: Tobias Kurz

Die Datensätze werden nach und nach vervollständigt.

ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE

Die einzelnen Mitglieder der Bereitschaftsleitung und der Verwaltungsgruppe haben jeweils eigene Zuständigkeitsbereiche,
die Sie bitte bei Ihren Anfragen beachten.

Jedoch gibt es natürlich auch gesamtverantwortliche Zuständigkeiten der Bereitschaftsleitung, diese sind im folgenden aufgelistet:


Personal
-
Förderung des Gemeinschaftslebens
- Bestätigung der Leiter besonderer Gruppen
- Beauftragung von Mitarbeitern mit einzelnen Aufgaben zur eigenen Entlastung, z.B. Materialwart, Rechnungswart
- Wahrnehmung der Weisungsbefugnisse
- Vornahme von Belobigungen und Wahrung der Disziplinarbefugnisse

Personalentwicklung
-
Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Personalgewinnung
- Verantwortung für einen angemessenen Personaleinsatz und Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Personalerhaltung (z.B. Feiern, Grillen)

Zusammenarbeit
-
Sicherstellung des Informationsflusses in die und aus der Bereitschaft über alle relevanten Ereignisse und Entwicklungen
- Teilnahme an und ggf. Leitung von Dienstbesprechungen mit anderen Leitungs- und Führungskräften
- Zusammenarbeit mit der Kreisbereitschaftsleitung (KBL), den anderen Bereitschaftsleitern und den Führungskräften der Einsatzformation(en)
- Zusammenarbeit mit dem Kreisverband

Vertretung
-
Vorbereitung von Vorschlägen und Anträgen der Bereitschaft
- Verantwortung für die Umsetzung von Beschlüssen der Organe des DRK im jeweiligen Zuständigkeitsbereich
- Vertretung der Bereitschaft in Besprechungen und Ausschüssen (z.B. im Kreisausschuss der Bereitschaften)
- Darstellung nach außen und Förderung des Ansehens des Roten Kreuzes
- Wahrung der Interessen und Belange des Roten Kreuzes und der Bereitschaft, z.B. gegenüber Veranstaltern